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bei Rechtlicher Betreuung & Berufsvormund

Nicole Zukunft

 

Dienstleistungen

Rechtliche Betreuung

 

Die rechtliche Betreuung ist eine Maßnahme im deutschen Recht, die dann zum Einsatz kommt, wenn eine Person aufgrund von körperlichen, geistigen oder psychischen Beeinträchtigungen ihre rechtlichen Angelegenheiten nicht mehr vollständig selbstständig regeln kann. Die Betreuung soll sicherstellen, dass die betroffene Person nicht benachteiligt wird und ihre rechtlichen Interessen gewahrt bleiben. Sie wird durch ein Gericht angeordnet und erfolgt in denjenigen Bereichen, in denen eine Person Unterstützung benötigt.

Ziel der rechtlichen Betreuung

Das Hauptziel der rechtlichen Betreuung ist es, den betroffenen Menschen zu unterstützen und gleichzeitig ihre Selbstbestimmung so weit wie möglich zu wahren. Die betroffene Person behält ihre Rechtsfähigkeit, jedoch kann sie in bestimmten Bereichen auf die Unterstützung eines Betreuers angewiesen sein, um ihre Rechte und Pflichten wahrzunehmen.

Rechtsgrundlage

Die rechtliche Betreuung ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt. Sie wird durch das Betreuungsgericht eingerichtet, welches die Notwendigkeit und den Umfang einer Betreuung prüft.

 

 

Berufsvormundschaft

 

Der Begriff Berufsvormund ist im deutschen Recht vor allem im Bereich des Familienrechts relevant und bezeichnet eine Person, die als Vormund für minderjährige Kinder bestellt wird, wenn keine geeigneten Angehörigen vorhanden sind, die diese Aufgabe übernehmen können oder wollen. Ein Berufsvormund ist also ein professioneller Vormund, der von einer zuständigen Behörde oder dem Vormundschaftsgericht bestellt wird.

 

Berufsvormünder sind Fachkräfte, die speziell ausgebildet sind, um die rechtlichen, sozialen und administrativen Aufgaben der Vormundschaft professionell auszuführen und das Wohl des Kindes zu sichern. Sie übernehmen eine wichtige Rolle im Schutz von Kindern und Jugendlichen, wenn ihre leiblichen Eltern nicht in der Lage sind, für sie zu sorgen.

 

 

Ergänzungspflegschaft

 

Die Ergänzungspflegschaft ist eine besondere Form der Pflegschaft im deutschen Familienrecht, die seit der Reform des Betreuungsrechts 2023 präziser geregelt ist. Sie dient dazu, das Betreuungssystem flexibler zu gestalten und den Bedürfnissen der betreuten Person besser gerecht zu werden.

 

Abgrenzung zur gesetzlichen Betreuung:

Die Ergänzungspflegschaft ist im Vergleich zur klassischen gesetzlichen Betreuung eine weniger weitreichende Maßnahme. Bei einer gesetzlichen Betreuung übernimmt der Betreuer die Verantwortung in allen oder vielen Bereichen des Lebens der betreuten Person (z. B. Gesundheit, Finanzen, Wohnsituation).

Im Gegensatz dazu wird bei der Ergänzungspflegschaft nur ein bestimmter Bereich betreut, während die betroffene Person in anderen Bereichen weiterhin eigenständig handeln kann. Die Ergänzungspflegschaft ist also flexibler und spezifischer und berücksichtigt den Bedarf einer Person, die noch in der Lage ist, in einigen Bereichen selbst zu entscheiden.

 

Häufig gestellte Fragen

Welche Unterlagen benötige ich, um eine Berufsbetreuung zu erhalten?

Der erste Schritt ist die Antragstellung bei dem zuständigen Betreuungsgericht. Der Antrag kann entweder von der betroffenen Person selbst, einem Angehörigen, einem sozialen Dienst oder einer Behörde (z. B. Sozialamt) gestellt werden. Das Gericht prüft dann, ob eine Betreuung notwendig ist und ob ein Berufsbetreuer in Frage kommt.

Notwendige Unterlagen für den Antrag:

  • Antragsformular: Ein formeller Antrag an das Betreuungsgericht, in dem dargelegt wird, dass eine Betreuung erforderlich ist.

  • Angabe des Betreuungsbedarfs: Eine detaillierte Erklärung, warum die betroffene Person Unterstützung benötigt und in welchen Bereichen (z. B. Gesundheitsfürsorge, Vermögenssorge, rechtliche Vertretung).

    Das Gericht wird in der Regel ein ärztliches Gutachten oder ein psychologisches Gutachten anfordern, um die Betreuungsbedürftigkeit der betroffenen Person zu prüfen. Dieses Gutachten stellt fest, ob und in welchem Umfang die Person aufgrund von gesundheitlichen, psychischen oder geistigen Einschränkungen ihre Angelegenheiten nicht mehr selbstständig regeln kann.

    Benötigte Unterlagen für das Gutachten:

    • Medizinische Unterlagen: Krankenakten, ärztliche Bescheinigungen, Diagnosen und Befunde, die den Zustand der betroffenen Person dokumentieren.
    • Bericht des Arztes oder Psychologen: Ein ärztlicher oder psychologischer Bericht, der die konkreten Einschränkungen der betroffenen Person beschreibt und darlegt, in welchen Bereichen sie Unterstützung benötigt.

    Für die Bestellung eines Betreuers benötigt das Gericht auch grundlegende Daten zur betroffenen Person:

    • Name, Geburtsdatum und Anschrift der betroffenen Person.
    • Personalausweis oder Geburtsurkunde zur Identifikation.

Wie läuft die Berufsvormundschaftsübernahme ab?

1. Feststellung des Bedarfs für eine Vormundschaft

Die Vormundschaft wird in der Regel dann erforderlich, wenn die Eltern des Kindes nicht mehr für das Kind sorgen können, sei es aufgrund von Tod, Krankheit oder anderen schwerwiegenden Gründen (z. B. Verlust der elterlichen Sorge durch das Gericht).

Das Verfahren läuft typischerweise so ab:

  • Feststellung der Notwendigkeit: Eine Institution wie das Jugendamt oder das Betreuungsgericht stellt fest, dass ein Vormund erforderlich ist. In der Regel wird dies dann notwendig, wenn keine geeigneten Verwandten vorhanden sind oder diese die Aufgabe des Vormunds nicht übernehmen können oder wollen.

  • Antragstellung: Der Antrag auf Vormundschaft kann von verschiedenen Stellen gestellt werden:

    • Jugendamt
    • Verwandte der minderjährigen Person
    • Gericht (bei Verfahren zur Entziehung der elterlichen Sorge)
    • Sozialdienste oder andere Institutionen können ebenfalls das Vormundschaftsgericht informieren und eine Vormundschaft beantragen.

2. Gerichtliche Bestellung des Vormunds

Das Betreuungsgericht prüft, ob tatsächlich eine Vormundschaft notwendig ist, und entscheidet über die Bestellung eines Vormunds. Zuvor wird in der Regel ein Gutachten eingeholt, um den Bedarf und das Wohl des Kindes zu überprüfen.

Wichtige Schritte:

  • Prüfung der Eignung von Angehörigen: Das Gericht prüft, ob es geeignete Angehörige gibt, die die Vormundschaft übernehmen könnten (z. B. Großeltern, Onkel oder Tante).
  • Berufsbetreuer oder Berufssozialarbeiter: Falls keine geeigneten Angehörigen vorhanden sind, wird ein Berufsbetreuer oder eine Berufsvormundschaftsorganisation ausgewählt. Diese muss über eine entsprechende Ausbildung und Erfahrung in der Kinder- und Jugendhilfe verfügen.

Das Gericht kann den Vormund direkt bestimmen oder ein Jugendamt oder eine andere Organisation mit der Suche und Auswahl eines geeigneten Vormunds beauftragen.

3. Übernahme der Vormundschaft durch den Berufsbetreuer

Nachdem das Gericht den Berufsvormund bestellt hat, übernimmt dieser die rechtliche Vertretung des Kindes. Die Aufgaben des Vormunds sind sehr umfangreich und beinhalten sowohl persönliche Fürsorge als auch die rechtliche Vertretung des Kindes in verschiedenen Bereichen.

Die Aufgaben des Vormunds:

  • Sorge für das Wohl des Kindes: Der Vormund sorgt dafür, dass die körperliche, geistige und seelische Entwicklung des Kindes im besten Interesse gefördert wird. Er sorgt für Unterkunft, Pflege, gesundheitliche Versorgung und allgemeine Lebensgestaltung.
  • Schulische und berufliche Förderung: Der Vormund kümmert sich um die schulische Ausbildung und berufliche Ausbildung des Kindes, wenn dies erforderlich ist.
  • Rechtliche Vertretung: Der Vormund trifft rechtliche Entscheidungen im Namen des Kindes, z. B. bei Verträgen, Gesundheitsentscheidungen oder rechtlichen Auseinandersetzungen.
  • Vermögenssorge: Wenn das Kind über eigenes Vermögen verfügt, sorgt der Vormund für die ordnungsgemäße Verwaltung und Verwendung des Vermögens, z. B. durch Anlageentscheidungen oder die Wahrnehmung von Ansprüchen.

4. Kontakt zu den leiblichen Eltern und Familie

In der Regel wird der Berufsvormund auch den Kontakt zu den leiblichen Eltern oder anderen Familienangehörigen aufrechterhalten, sofern dies im Interesse des Kindes liegt. In einigen Fällen kann der Kontakt zu den Eltern durch das Gericht oder das Jugendamt überwacht werden, wenn es zur Förderung des Kindeswohls erforderlich ist.

5. Regelmäßige Überprüfung der Vormundschaft

Das Betreuungsgericht überwacht die Vormundschaft regelmäßig, um sicherzustellen, dass der Vormund die Aufgabe im besten Interesse des Kindes erfüllt. Der Vormund muss dem Gericht regelmäßig Bericht erstatten und gegebenenfalls Entscheidungen zur Vormundschaft dokumentieren.

6. Beendigung der Vormundschaft

Die Berufsvormundschaft endet, wenn das Kind volljährig wird und selbstständig Entscheidungen treffen kann (in Deutschland mit dem 18. Geburtstag). Sollte das Kind aufgrund von Beeinträchtigungen oder anderen Gründen weiterhin Betreuung benötigen, könnte eine Betreuung gemäß § 1896 BGB oder eine andere Form der rechtlichen Unterstützung an die Stelle der Vormundschaft treten.

Was sind die Aufgaben eines Ergänzungspflegers bei Kindern?

Ein Ergänzungspfleger ist eine spezielle Form des Pflegers und hat eine klare, eingeschränkte Zuständigkeit innerhalb des deutschen Rechts zur Vormundschaft und Betreuung. Er wird in der Regel dann bestellt, wenn die elterliche Sorgefür ein Kind teilweise, aber nicht vollständig entzogen wurde, oder wenn in bestimmten Bereichen des Lebens zusätzliche Unterstützung benötigt wird, um die Rechte und das Wohl des Kindes oder der betreuten Person zu wahren.

Die Aufgabe des Ergänzungspflegers ist es, die elterliche Sorge in genau festgelegten Bereichen zu ergänzen, falls die Eltern in diesen Bereichen nicht in der Lage sind, die notwendigen Entscheidungen zu treffen oder eine bestimmte Verantwortung wahrzunehmen. Diese Funktion wird im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt.

Aufgaben des Ergänzungspflegers

Ein Ergänzungspfleger übernimmt erweiterte Aufgaben in der Sorge für ein Kind oder eine betreute Person, wenn dies nötig ist, um das Kindeswohl zu gewährleisten oder die rechtlichen Interessen der betroffenen Person zu schützen. Die Aufgaben eines Ergänzungspflegers können je nach Einzelfall variieren und beinhalten im Allgemeinen folgende Bereiche:

1. Ergänzung der elterlichen Sorge

Der Ergänzungspfleger wird in Bereichen tätig, in denen die Eltern nicht mehr in der Lage sind, die Verantwortung zu übernehmen. Dies kann auf verschiedenen Gründen beruhen, z. B. einer geistigen oder körperlichen Beeinträchtigungder Eltern, einer Inhaftierung, einer Abwesenheit oder einer anderen Situation, in der die elterliche Sorge unvollständig oder zeitweise eingeschränkt ist.

  • Teilentzug der elterlichen Sorge: Wenn die Eltern nur in bestimmten Bereichen nicht in der Lage sind, ihre Verantwortung wahrzunehmen (z. B. im Bereich der Vermögensverwaltung oder der medizinischen Versorgungdes Kindes), kann ein Ergänzungspfleger mit der Übernahme dieser spezifischen Aufgaben betraut werden.

2. Medizinische Entscheidungen treffen

Ein häufiges Einsatzgebiet des Ergänzungspflegers ist die Entscheidung in medizinischen Belangen, wenn die Eltern selbst nicht in der Lage sind, diese zu treffen. Der Ergänzungspflegeer übernimmt beispielsweise die Verantwortung, wenn es um medizinische Behandlungen oder die Einwilligung in Operationen geht, wenn die Eltern dies aus gesundheitlichen oder anderen Gründen nicht tun können.

3. Vermögenssorge

In einigen Fällen ist der Ergänzungspfleger für die Verwaltung des Vermögens des Kindes zuständig, insbesondere wenn die Eltern dieses Vermögen nicht mehr eigenständig verwalten können oder es Unstimmigkeiten über die Verwaltung gibt. Der Ergänzungspfleger sorgt dafür, dass das Vermögen im Interesse des Kindes oder der betroffenen Person verwendet wird.

4. Unterstützung bei rechtlichen Angelegenheiten

Ein Ergänzungspfleger kann auch als Vertreter in rechtlichen Angelegenheiten fungieren, wenn es um den Schutz der rechtlichen Interessen des Kindes oder der betreuten Person geht. Dies betrifft häufig Situationen, in denen es Konflikte oder Unklarheiten in der Ausübung der elterlichen Rechte gibt, oder wenn rechtliche Fragen die Eltern betreffen, die aufgrund von Einschränkungen keine Entscheidungen treffen können.

5. Vertretung des Kindes in bestimmten rechtlichen Angelegenheiten

Ein Ergänzungspfleger kann dazu berufen werden, das Kind in bestimmten Bereichen zu vertreten, wie zum Beispiel in Verfahren vor Gericht oder bei der Wahrnehmung von Ansprüchen gegenüber Behörden. Der Ergänzungspfleger hat die Aufgabe, im besten Interesse des Kindes zu handeln und sicherzustellen, dass dessen Rechte gewahrt bleiben.

6. Förderung des Kindeswohls

Ein Ergänzungspfleger sorgt dafür, dass in den Bereichen, in denen er zuständig ist, immer das Wohl des Kindes im Vordergrund steht. Dabei wird die elterliche Sorge nicht vollständig aufgehoben, sondern lediglich ergänzend tätig, wenn die Eltern aus bestimmten Gründen nicht in der Lage sind, die Verantwortung zu übernehmen.

Beispiel für die Aufgaben eines Ergänzungspflegers

Ein Beispiel für den Einsatz eines Ergänzungspflegers wäre ein Kind, dessen Eltern schwer krank sind oder eine längere Zeit im Ausland verbringen müssen. In diesem Fall könnte der Ergänzungspfleger zum Beispiel die Aufgabe übernehmen, über die gesundheitliche Versorgung des Kindes zu entscheiden, das Kind vorübergehend in eine geeignete Pflegeeinrichtung zu bringen oder die finanzielle Verwaltung (etwa das Vermögen des Kindes) sicherzustellen.

Unterschied zwischen Ergänzungspflege und Vormundschaft

Der Ergänzungspfleger unterscheidet sich von einem Vormund durch den umfangreicheren Aufgabenbereich des Vormunds. Ein Vormund übernimmt die vollständige rechtliche Vertretung und Sorge für ein Kind, wenn die Eltern dies nicht tun können oder dürfen (z. B. nach dem Tod der Eltern oder bei Verlust der elterlichen Sorge). Der Ergänzungspfleger hingegen wird nur für spezifische Bereiche eingesetzt, in denen die Eltern nicht mehr handlungsfähig sind, aber die elterliche Sorge grundsätzlich weiterhin besteht.

Wann wird ein Ergänzungspfleger bestellt?

Ein Ergänzungspfleger wird in der Regel vom Betreuungsgericht bestellt, wenn:

  • Es einen Teilentzug der elterlichen Sorge gibt, bei dem die Eltern in bestimmten Bereichen nicht in der Lage sind, Entscheidungen zu treffen.
  • Die Eltern aufgrund von Krankheit, Inhaftierung oder anderen Umständen nicht mehr in der Lage sind, bestimmte Verantwortlichkeiten zu übernehmen, aber die vollständige Entziehung der elterlichen Sorge nicht notwendig ist.

Das Gericht prüft die Notwendigkeit und bestellt einen geeigneten Ergänzungspfleger, der dann in den betreffenden Bereichen tätig wird.

Wieviel kostet mich die rechtliche Betreuung?

Die Kosten für einen gesetzlichen Berufsbetreuer müssen grundsätzlich von der betreuten Person selbst getragen werden, wenn sie über ausreichendes Einkommen oder Vermögen verfügt. Ist dies nicht der Fall, können die Kosten ganz oder teilweise vom Sozialamt oder einer anderen zuständigen Stelle übernommen werden. Es gibt also Mechanismen zur Unterstützung von Personen, die sich die Betreuungskosten nicht leisten können. Wenn Sie unsicher sind, wie die Kosten im konkreten Fall geregelt werden, sollten Sie sich an das zuständige Betreuungsgericht oder an das Sozialamt wenden.

Kontaktiere uns

Kontaktieren Sie mich gerne für weitere Informationen zu meinen Dienstleistungen im Bereich Berufsbetreuung, Vormundschaft und Ergänzungspflege.

Standort

Rechtliche Betreuung & Berufsvormund

Nicole Zukunft

Zeißstr.15

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Tel.: 0151/54851572

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