
Willkommen
bei Rechtlicher Betreuung & Verfahrenspflege
Nicole & Tony Zukunft
Dienstleistungen
Rechtliche Betreuung
Ziel der rechtlichen Betreuung
Das Hauptziel der rechtlichen Betreuung ist es, den betroffenen Menschen zu unterstützen und gleichzeitig ihre Selbstbestimmung so weit wie möglich zu wahren. Die betroffene Person behält ihre Rechtsfähigkeit, jedoch kann sie in bestimmten Bereichen auf die Unterstützung eines Betreuers angewiesen sein, um ihre Rechte und Pflichten wahrzunehmen.
Rechtsgrundlage
Die rechtliche Betreuung ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt. Sie wird durch das Betreuungsgericht eingerichtet, welches die Notwendigkeit und den Umfang einer Betreuung prüft.
Verfahrenspflege
Die Verfahrenspflege dient dem Schutz und der Wahrnehmung der Interessen von Kindern, Jugendlichen oder betreuten Personen innerhalb gerichtlicher Verfahren.
Verfahrenspfleger werden durch das Gericht bestellt, wenn dies zur sachgerechten Vertretung der Interessen der betroffenen Person erforderlich ist. Aufgabe der Verfahrenspflege ist es insbesondere, den Willen, die Wünsche sowie die persönlichen Interessen der betroffenen Person im gerichtlichen Verfahren festzustellen, verständlich zu vermitteln und angemessen zu vertreten.
Die Verfahrenspflege übernimmt hierbei eine wichtige Vermittlungsfunktion zwischen der betroffenen Person, dem Gericht, Behörden, Einrichtungen sowie weiteren Beteiligten des Verfahrens.
Ziel der Verfahrenspflege ist es, die Rechte der betroffenen Person zu sichern und sie während des gerichtlichen Verfahrens bestmöglich zu begleiten und zu unterstützen.
Ergänzungspflegschaft
Die Ergänzungspflegschaft ist eine besondere Form der Pflegschaft im deutschen Familienrecht, die seit der Reform des Betreuungsrechts 2023 präziser geregelt ist. Sie dient dazu, das Betreuungssystem flexibler zu gestalten und den Bedürfnissen der betreuten Person besser gerecht zu werden.
Abgrenzung zur gesetzlichen Betreuung:
Die Ergänzungspflegschaft ist im Vergleich zur klassischen gesetzlichen Betreuung eine weniger weitreichende Maßnahme. Bei einer gesetzlichen Betreuung übernimmt der Betreuer die Verantwortung in allen oder vielen Bereichen des Lebens der betreuten Person (z. B. Gesundheit, Finanzen, Wohnsituation).
Im Gegensatz dazu wird bei der Ergänzungspflegschaft nur ein bestimmter Bereich betreut, während die betroffene Person in anderen Bereichen weiterhin eigenständig handeln kann. Die Ergänzungspflegschaft ist also flexibler und spezifischer und berücksichtigt den Bedarf einer Person, die noch in der Lage ist, in einigen Bereichen selbst zu entscheiden.
Häufig gestellte Fragen
Kontaktiere uns
Kontaktieren Sie uns gern für weitere Informationen zu unseren Dienstleistungen im Bereich Berufsbetreuung, Verfahrenspflege und Ergänzungspflege.
Standort
Rechtliche Betreuung & Berufsvormund
Nicole Zukunft
Zeißstr.15
09131 Chemnitz, Deutschland
Tel.: 0151/54851572
E-Mail: betreuung-zukunft@mail.de
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