Leistungen eines Berufsbetreuers und allgemeine Informationen

Grundlegendes

Seit 2023 gibt es im deutschen Betreuungsrecht einige Änderungen und Erweiterungen hinsichtlich der Aufgaben und Pflichten von gesetzlichen Betreuern. Diese Änderungen betreffen sowohl die rechtlichen Rahmenbedingungen als auch die Praxis der Betreuung.

Wie wird ein gesetzlicher Betreuer bestellt?

Die Bestellung eines gesetzlichen Betreuers erfolgt durch das Betreuungsgericht, das einen Antrag auf Betreuung prüfen muss. Der Antrag kann entweder durch den Betroffenen selbst, durch Angehörige oder durch das Sozialamt gestellt werden. Das Gericht prüft dann, ob eine Betreuung notwendig ist und ob der Betroffene in den relevanten Bereichen tatsächlich nicht mehr in der Lage ist, seine Angelegenheiten selbst zu regeln.

Wie wird die Notwendigkeit einer Betreuung festgestellt?

  1. Medizinische Gutachten: Häufig wird ein ärztliches Gutachten eingeholt, das die gesundheitliche Situation und die Fähigkeit des Betroffenen zur Selbstbestimmung einschätzt.
  2. Einschätzung des Betreuungsgerichts: Das Gericht prüft, ob und in welchen Bereichen eine Betreuung erforderlich ist. Es stellt fest, ob die betroffene Person ihre Angelegenheiten in einem bestimmten Bereich selbst regeln kann (z. B. Gesundheitsangelegenheiten, finanzielle Belange) oder ob jemand anders diese Aufgaben übernehmen muss.
  3. Prüfung der Selbstbestimmung: Bei der Entscheidung über die Bestellung eines Betreuers wird auch berücksichtigt, inwiefern die betroffene Person in der Lage ist, eigene Wünsche und Vorstellungen zu äußern.

Wann kann eine Betreuung abgelehnt werden?

Ein gesetzlicher Betreuer wird nur dann bestellt, wenn tatsächlich eine Einschränkung der Handlungsfähigkeit vorliegt. Wenn jemand in bestimmten Bereichen noch selbstständig handeln kann oder die Betreuungsbedürftigkeit nur vorübergehend ist, wird möglicherweise auf eine Betreuung verzichtet oder eine eingeschränkte Betreuung angeordnet (d. h. nur für bestimmte Bereiche).

 

 

 

 

 

Aufgaben eines Berufsbetreuers

  • Selbstbestimmung und Partizipation: Ein zentrales Ziel der Reformen ist die Stärkung der Selbstbestimmung der betreuten Person. Betreuer müssen daher stärker darauf achten, die Wünsche und Bedürfnisse der betroffenen Person zu berücksichtigen, sofern dies möglich und im besten Interesse der Person ist.
  • Beratung und Aufklärung: Betreuer sind dazu verpflichtet, die betreute Person aktiv über ihre Rechte und die getroffenen Entscheidungen zu informieren und sie in die Entscheidungsprozesse einzubeziehen.
  • Koordination von Unterstützungsleistungen: Betreuer sind verstärkt gefordert, in der Praxis Hilfsangebote zu koordinieren, um die betreute Person in verschiedenen Lebensbereichen zu unterstützen, z. B. bei der Organisation von Pflege, Therapien oder sozialen Diensten.
  • Psychosoziale Unterstützung: Neben der reinen rechtlichen Vertretung wird von Betreuern auch erwartet, dass sie sich stärker um die psychosoziale Unterstützung kümmern, also den Umgang mit den emotionalen und sozialen Bedürfnissen der betreuten Person.
  • Medizinische Entscheidungen: Der Betreuer ist weiterhin für die Koordination medizinischer Behandlungen zuständig, insbesondere wenn die betreute Person nicht in der Lage ist, Einwilligungen zu erteilen oder selbständig Entscheidungen zu treffen.
  • Zustimmung zu Behandlungen: Betreuer müssen darauf achten, dass die betreute Person möglichst in Entscheidungen zu Behandlungen einbezogen wird, etwa indem man ihr die Behandlungsmöglichkeiten erklärt und ihre Meinung einholt, soweit dies möglich ist.

 

Diese Veränderungen spiegeln den Trend wider, die Rechte und die Selbstbestimmung der betreuten Personen zu stärken und die Betreuung stärker auf individuelle Bedürfnisse auszurichten. Die Änderungen von 2023 zielen darauf ab, den Schutz und die Rechte der betreuten Personen zu gewährleisten und gleichzeitig eine qualitativ hochwertige, transparente und verantwortungsvolle Betreuung zu ermöglichen.

 

Wer kann einen Berufsbetreuer in Anspruch nehmen?

Ein gesetzlicher Betreuer wird dann benötigt, wenn eine Person aufgrund von geistigen, psychischen oder körperlichen Einschränkungen nicht mehr in der Lage ist, ihre rechtlichen Angelegenheiten selbstständig zu regeln. Dies betrifft Entscheidungen im Bereich der Gesundheit, Finanzen, Wohnsituation oder sozialen Belange. In Deutschland regelt das Betreuungsrecht (Bürgerliches Gesetzbuch, BGB), wann eine Betreuung erforderlich ist.

Hier sind einige typische Situationen, in denen ein gesetzlicher Betreuer notwendig werden kann:

  • Schwere psychische Erkrankungen wie Demenz, Schizophrenie oder andere psychische Störungen können dazu führen, dass eine Person nicht mehr in der Lage ist, eigene Entscheidungen zu treffen.
  • Kognitive Beeinträchtigungen wie nach einem Schlaganfall oder bei fortschreitender Demenz können die Entscheidungsfähigkeit erheblich einschränken.
  • Suchterkrankungen, die die Fähigkeit zur Entscheidungsfindung und zur Wahrnehmung von Verantwortung beeinträchtigen.
  • Wenn jemand aufgrund einer Erkrankung oder einer Behinderung in der Lage ist, keine eigenständigen Entscheidungen zu treffen, beispielsweise bei Menschen mit geistiger Behinderung oder schweren körperlichen Einschränkungen, die eine aktive Teilnahme an Entscheidungen unmöglich machen.
  • Wenn jemand aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen (z. B. eine schwere psychische Erkrankung oder eine Behinderung) seine finanziellen Angelegenheiten nicht mehr regeln kann – etwa durch nicht mehr nachvollziehbare finanzielle Entscheidungen, die zu erheblichen Nachteilen führen.
  • Probleme im Bereich der Vertragsabschlüsse oder die Unfähigkeit, Verträge rechtlich wirksam zu schließen (z. B. Mietverträge, Kaufverträge).
  • Ein gesetzlicher Betreuer kann notwendig werden, wenn jemand nicht mehr in der Lage ist, medizinische Entscheidungen zu treffen, wie z. B. die Zustimmung zu Behandlungen, Krankenhausaufenthalten oder Operationen.
  • Pflegebedürftige Menschen, die nicht mehr in der Lage sind, zu entscheiden, in welchem Rahmen sie gepflegt werden möchten oder welche Art der Pflege sie bevorzugen.
  • Ein Betreuer kann auch bei der Organisation des sozialen Lebens oder bei rechtlichen Auseinandersetzungen (z. B. mit Behörden, Verwandten oder anderen Institutionen) erforderlich sein, wenn jemand aufgrund einer Beeinträchtigung nicht in der Lage ist, sich selbst zu vertreten.